Therme Hotel in Gastein
Kurmittelverrechnung
Ob privat oder über die gesetzliche Krankenversicherung – eine Investition in Ihre Gesundheit lohnt sich allemal. Sowohl mit österreichischen als auch mit deutschen Krankenkassen bestehen hinsichtlich der Kurmittelverrechnung Sondervereinbarungen, die teilweise auch eine Direktverrechnung beinhalten.
Die medizinische Notwendigkeit und die Bescheinigung einer Kur stellt der Arzt des Patienten am Heimatort aus. Dann muss die Kur bei der Krankenkasse oder Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.
Zur Vorlage bei den Krankenkassen sind Pauschalrechnungen nur bei vorheriger Zustimmung Ihrer Krankenkasse geeignet! Weitere Informationen zur Kurmittelverrechnung erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung und bei Ihrem Gasteiner Gesundheitspartner dem Hotel EUROPÄISCHER HOF.
Wegweiser Versicherungsleistungen
- Ihr Weg zur Gasteiner Kur - Wegweiser Österreich | PDF (560 kB)
- Ihr Weg zur Gasteiner Kur - Wegweiser Deutschland | PDF (560 kB)
Tipp:
Die EU gibt Ihnen das Recht auf eine Leistung in Österreich (EU-Ausland).
Bei Bedarf schicken wir Ihnen gerne einen Wegweiser zu einer möglichen Direktverrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Für Detailfragen steht Ihnen auch das Team des Gasteiner Heilstollens jederzeit gerne zur Verfügung. Telefon: 0043-6434-3753-0 / Fax: 0043-6434-3753-66
E-Mail: office@gasteiner-heilstollen.com
Beachten Sie bitte, dass sämtliche ärztlich verordneten Anwendungen bei Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als „außergewöhnliche Belastungen“ (inkl. Aufenthalt, sofern als Kuraufenthalt definiert) absetzbar sind!
Pauschal-Tipp
Dolce Vita
2 Übernachtungen inklusive Gourmet Halbpension, Willkommens Glaserl, Gasteiner Jausen Packerl, ....